Allgemeine Geschäftsbestimmungen:

Der Mieter erhält vom Vermieter per email oder per Post eine schriftliche Reservierungsbestätigung in der die Mietdauer und der Mietpreis beschrieben ist.

Der Mietpreis ist eine Woche vor Einzug auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen. Zieht der Mieter lieber eine Barzahlung vor, so ist der Mietpreis beim Einzug in bar zu entrichten.

Tritt der Mieter 14 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Vertrag zurück, so ist 20 % des Mietpreises zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt in der Woche vor Beginn des Mietverhältnisses so sind 50 % des Mietpreises zur Zahlung fällig.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Wird das Mietverhältnis vorzeitig beendet, so wird der Mietzins nicht zurückerstattet.

Die Nebenkosten (wie Endreinigung, Strom, Heizung, Wasser usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen und die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei anfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in grober Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Ebenfalls sind sämtliche dem Mieter überlassene Schlüssel zurück zu geben.